Die BaFin plant die Umsetzung der EBALeitlinien über Obergrenzen für Risikopositionen gegenüber Schattenbankunternehmen. Interessierte können bis zum 08.07.2016 Stellungnahmen abgeben, die möglicherweise im Internet veröffentlicht werden.
Die BaFin hat Bedenken hinsichtlich der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitigen Rückzahlungen von Immobilienkrediten geäußert, da viele Kreditinstitute in der Vergangenheit überhöhte Entschädigungen verlangten, die nicht den tatsächlichen Schaden widerspiegelten. Eine gesetzliche Begrenzung dieser Entschädigungen könnte jedoch die Kosten für Festzinsdarlehen erhöhen, weshalb eine flexible Lösung vorgeschlagen wird, bei der Kreditnehmer zwischen Krediten mit vollständiger oder reduzierter Vorfälligkeitsentschädigung wählen können.
Die BaFin setzt die EBA-Leitlinien um, die seit dem 1. Januar 2023 für weniger bedeutende Institute (LSIs) eine individuelle Eigenkapitalanforderung im Rahmen des SREP einführen, um bankindividuelle Risiken, insbesondere das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, zu berücksichtigen. Diese Anforderungen beinhalten Kapitalzuschläge, die auf der Grundlage des Risikomanagements und der Ergebnisse einer Niedrigzinsumfeld-Umfrage ermittelt werden, wobei die BaFin auch Expert Judgment und Peer-Group-Vergleiche zur Sicherstellung konsistenter Entscheidungen anwendet.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die sicherstellt, dass vertragliche Nettingvereinbarungen im Falle einer Insolvenz weiterhin wirksam bleiben. Dies soll Unsicherheiten aufgrund eines Urteilsspruchs des Bundesgerichtshofs beseitigen und das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte wiederherstellen. Die Verfügung tritt am 10. Juni 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2016.
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