Die BaFin klärt, dass sie nicht für eine lückenlose Kontrolle des Kapitalmarkts verantwortlich ist und nur gegen Geschäfte ohne erforderliche Erlaubnis oder verbotene Geschäfte vorgehen kann. Anbieter, die erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Genehmigung betreiben, agieren im Schwarzen Kapitalmarkt, während der Graue Kapitalmarkt aus Angeboten besteht, die keiner Erlaubnis bedürfen, und somit nicht der BaFin-Aufsicht unterliegen.
Die BaFin hat mit dem Rundschreiben zur Umsetzung der EBA-Leitlinien Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen für Zahlungsdienstleister festgelegt, die auch bei der Nutzung von Drittanbietern gelten. Die MaSI verlangen unter anderem eine starke Kundenauthentifizierung, regelmäßige Risikoüberprüfungen und die Dokumentation sowie Auswertung sicherheitsrelevanter Vorfälle, um die Sicherheit von Online-Zahlungssystemen zu gewährleisten.
Die BaFin hat neue Mindestanforderungen für die Sicherheit von Internetzahlungen festgelegt, basierend auf den Richtlinien der European Banking Authority. Zahlungsdienstleister müssen starke Kundenauthentifizierung, Risikobewertungen, Vorfallüberwachung und -berichterstattung, sowie Schutz sensibler Zahlungsdaten gewährleisten. Kunden sollen über die sichere Nutzung informiert werden und Zugang zu Informationen über den Status von Zahlungsvorgängen erhalten. Es werden auch bewährte Vorgehensweisen empfohlen, aber nicht verpflichtend.
Keine irrelevanten Nachrichten gefunden.