Die BaFin plant, die reziproke Anwendung der Loan-to-Value-Begrenzung Luxemburgs für private Wohnimmobilienfinanzierungen zu ermöglichen. Dadurch sollen Risiken im Immobilienmarkt besser kontrolliert und grenzüberschreitende Finanzierungen erleichtert werden.
Die BaFin hat neue Anforderungen für Finanzinstitute eingeführt, die sich auf die Digitalisierung und Abwicklungsfähigkeit konzentrieren, indem sie eine moderne IT-Infrastruktur und die kontinuierliche Bereitstellung verlässlicher Daten in Echtzeit fordern. Insbesondere müssen Institute sicherstellen, dass ihre Abwicklungsstrategien und -prozesse an die zunehmende Nutzung von Cloud-Technologien und Blockchain angepasst werden, um Risiken zu minimieren und die Effizienz im Krisenfall zu gewährleisten.
Die BaFin hat zum 1. Juli 2023 die neue Funktion des Beauftragten für Anleger- und Verbraucherschutz eingerichtet, um den Verbraucherschutz zu stärken und proaktiver auf verbraucherrelevante Themen zu reagieren. Zu den neuen Maßnahmen gehört das Mystery Shopping, das ab 2022 als Aufsichtsinstrument eingesetzt wird, um Marktmissstände frühzeitig zu identifizieren und zu beheben.
Die BaFin hat ihre Befugnisse zur Veröffentlichung von Verdachtsmeldungen über Anbieter, die in Deutschland Vermögensanlagen ohne Verkaufsprospekt anbieten, gestärkt, nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden hat, dass eine Anhörung der Anbieter vor solchen Bekanntmachungen nicht erforderlich ist. Diese Regelung soll den Verbraucherschutz verbessern, indem sie Anleger auf mögliche Verstöße gegen das VermAnlG aufmerksam macht.
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