Die BaFin hat ein neues Anzeigenformular für die Anerkennung von Nettingvereinbarungen veröffentlicht, das ab dem 1. Oktober 2020 für weniger bedeutende Institute und bestimmte Nicht-CRR-Kreditinstitute gilt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Rechtswirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Nettingvereinbarungen gemäß der europäischen Eigenmittelverordnung (CRR) sowie die Notwendigkeit, spezifische Bestätigungen und Informationen im Rahmen des Anerkennungsprozesses bereitzustellen.
Die EU hat mit der Taxonomie-Verordnung ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingeführt, das ab dem 1. Januar 2022 gilt und Finanzunternehmen zur Offenlegung ihrer ökologisch nachhaltigen Aktivitäten verpflichtet. Die BaFin betont, dass die Taxonomie keine Pflicht zur Investition in grüne Projekte schafft, sondern Transparenz fördert und Unternehmen dazu anregt, ihre Strategien an den neuen Standards auszurichten.
Die BaFin hat betont, dass Banken ihre IT-Infrastrukturen stärken und Mitarbeiterschulungen intensivieren müssen, um den Herausforderungen der durch die Corona-Krise beschleunigten Digitalisierung und der damit verbundenen Cybersicherheitsrisiken zu begegnen. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Abhängigkeit von veralteten IT-Systemen zu reduzieren, um die Sicherheit im Finanzsektor zu gewährleisten.
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