Die BaFin hat Mängel in der Product-Governance bei Zins- und Express-Zertifikaten festgestellt, insbesondere in der einheitlichen Ausweisung von Kosteninformationen durch Banken und Sparkassen. Zudem zeigte eine Marktuntersuchung, dass viele Verbraucher Schwierigkeiten hatten, den Erklärungen zu folgen, während die BaFin sicherstellen wird, dass das Vertrauen der Kunden beim Vertrieb von Finanzprodukten nicht ausgenutzt wird.
Die BaFin hat eine Marktuntersuchung zu Zins- und Express-Zertifikaten durchgeführt, die von Mai 2024 bis Februar 2025 stattfand, und dabei festgestellt, dass zwar keine systematischen Missstände vorliegen, jedoch Defizite in der Produktfreigabe und bei Szenarioanalysen identifiziert wurden. Die BaFin plant, die betroffenen Institute zur Behebung dieser Mängel aufzufordern und wird ihre Verbraucherinformation anpassen, um das Verständnis der Kunden für komplexe Produkte zu verbessern.
Die BaFin plant, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben, um den Anlegerschutz zu verbessern, nachdem erhebliche Verluste und hohe Komplexität dieser Produkte festgestellt wurden. Interessierte Parteien können bis zum 3. Juli 2025 Stellungnahmen zu dieser geplanten Produktinterventionsmaßnahme einreichen.
Die BaFin hat in einer Marktuntersuchung festgestellt, dass 74,2 % der deutschen Kleinanlegerinnen und Kleinanleger beim Handel mit Turbo-Zertifikaten Verluste erlitten haben, wobei der durchschnittliche Verlust pro Anleger bei 6.358 Euro liegt. Die Untersuchung, die auf über 113 Millionen Transaktionen basiert, zeigt zudem eine hohe Marktkonzentration bei Emittenten und Intermediären sowie eine Verdopplung der Handelsaktivitäten im Beobachtungszeitraum von 2019 bis 2023.
Die BaFin plant, vor der Einführung von Produktinterventionsmaßnahmen für Turbo-Zertifikate eine Anhörung gemäß § 28VwVfG durchzuführen. Dadurch sollen die betroffenen Marktteilnehmer die Möglichkeit erhalten, ihre Meinung zu den geplanten Maßnahmen zu äußern.
Die BaFin plant eine Regulierung zur Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger in Deutschland, um erhebliche Anlegerschutzbedenken zu adressieren. Die Maßnahmen umfassen die Pflicht zur Angabe einer standardisierten Risikowarnung, das Verbot von monetären und nicht-monetären Anreizen sowie die Einführung einer erweiterten Angemessenheitsprüfung, um sicherzustellen, dass Kleinanleger die Risiken und Funktionsweisen dieser komplexen Produkte verstehen, bevor sie investieren.
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die Wertpapierinstitute dazu verpflichtet, Vergütungsanzeigen einzureichen. Diese sollen detaillierte Informationen über die Vergütungspolitik und -praxis der Institute enthalten, um Transparenz und Kontrolle zu gewährleisten.
Die BaFin fordert Finanzinstitute auf, verstärkt physische und transitorische ESG-Risiken in ihre Risikomodelle und Kreditvergabe zu integrieren, um die Auswirkungen des Klimawandels besser zu bewerten und die Realwirtschaft bei der Transformation zu einer dekarbonisierten Wirtschaft zu unterstützen. Zudem wird die Notwendigkeit betont, die Nachhaltigkeitsleistungen der Institute messbar zu machen und transparent zu berichten, während gleichzeitig ein einheitliches regulatorisches Umfeld geschaffen werden soll.
Die BaFin betont die Notwendigkeit für Finanzunternehmen, die physischen Risiken des Klimawandels quantitativ zu messen und in ihr Risikomanagement zu integrieren, um potenzielle wirtschaftliche Schäden angemessen zu bewerten. Zudem wird gefordert, die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern, um klare und verständliche Produktkategorien zu schaffen und Greenwashing zu bekämpfen, während gleichzeitig eine angemessene Regulierung für kleine und mittelgroße Kreditinstitute gewährleistet werden soll.
Die BaFin hat regulatorische Änderungen angekündigt, die darauf abzielen, die Transparenz und Sicherheit im Finanzsektor zu erhöhen, insbesondere durch strengere Anforderungen an die Berichterstattung und Compliance für Finanzinstitute. Zudem werden neue Maßnahmen zur Verbraucheraufklärung und zum Schutz vor betrügerischen Aktivitäten eingeführt.