Die BaFin erlässt eine Allgemeinverfügung, die das Begründen und Erhöhen von Netto-Leerverkaufspositionen in Bezug auf die Aktien der Wirecard AG verbietet. Dies geschieht aufgrund von Marktverunsicherung und negativen Presseberichten, um die Marktintegrität zu schützen und exzessive Preisbewegungen zu verhindern.
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