Die BaFin hat eine Regulierungsänderung bezüglich der stabilen Refinanzierung von außerbilanziellen Posten gemäß der geänderten Verordnung (EU) Nr. 575/2013 angekündigt. Diese Änderung betrifft die Anforderungen an die Refinanzierung von außerbilanziellen Positionen gemäß Artikel 428p und 428aq.
Stabile Refinanzierung von außerbilanziellen Posten nach Artikel 428p (10) bzw. 428aq (10) der durch die Änderungsverordnung 2019/876 geänderten Verordnung ( EU ) Nr. 575/2013