Rundschreiben 10/2025 ( BA )
22.9.2025
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Neu gegründete Institute können den Status als kleines und nicht komplexes Institut (SNCI) erlangen, wenn sie die entsprechenden Kriterien der CRR erfüllen; im Gründungsjahr dürfen sie auf Planbilanzen zurückgreifen, während ab dem zweiten Jahr die tatsächlichen Bilanzsummen zur Bewertung herangezogen werden. Die BaFin und die Deutsche Bundesbank prüfen die Selbsteinschätzung der Institute und erwarten eine Mitteilung, wenn ein SNCI-Kriterium nicht mehr erfüllt wird.

Original Artikel

Neu gegründete Institute können SNCI-Status erlangen Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) weist darauf hin, dass auch neu gegründete Institute den Status als kleines und nicht komplexes Institut (small and non complex institution – SNCI) erlangen, wenn sie alle Kriterien nach Artikel 4 Abs. 1 Nr. 145 der Verordnung ( EU ) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation – CRR ) erfüllen. Sobald die Institute für sich selbst feststellen, dass die Kriterien des Artikels 4 Abs. 1 Nr. 145 Buchst. a bis h CRR erfüllt sind, sollten sie sich an ihr Fachaufsichtsreferat wenden. BaFin und Deutsche Bundesbank werden die Selbsteinschätzung des Instituts prüfen und den SNCI-Status gegebenenfalls bestätigen. Im ersten Jahr sind Planzahlen heranzuziehen Da das Kriterium nach Artikel 4 Abs. 1 Nr. 145 Buchstabe b CRR ein vergangenheitsbezogener Vier-Jahres-Durchschnitt über den Gesamtwert der Vermögenswerte ist, der fünf Milliarden Euro nicht überschreiten darf, können Institute in ihrem Gründungsjahr auf den Drei-Jahres-Durchschnitt der nach § 14 Abs. 7 Nr. 1 Anzeigenverordnung (AnzV) eingereichten Planbilanzen bzw. der nach Artikel 4 Buchstabe a Ziff. i Nr. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2580 einzureichenden Bilanzprognosen aus dem Erlaubnisverfahren abstellen. Ab dem zweiten Jahr zählen IST-Werte Ab dem zweiten Jahr werden BaFin und Deutsche Bundesbank das Bilanzsummen-Kriterium auf der Basis des ersten IST-Geschäftsjahres berechnen. Im dritten Jahr bildet sich der Durchschnitt aus zwei Bilanzsummen, im vierten Jahr aus drei Bilanzsummen. Ab dem fünften Jahr basiert die Bilanzsummen-Berechnung dann auf einem Vier-Jahres-Durchschnitt. Grundsätzlich stützt sich die Berechnung dabei auf das FINREP -Meldewesen (Financial Reporting). Die anderen SNCI-Kriterien sind nicht vergangenheitsbezogen und können spätestens bei Aufnahme der Geschäftsaktivitäten geprüft werden. Die Aufsicht erwartet, von bestätigten SNCIs informiert zu werden, wenn diese feststellen, dass sie ein Kriterium nicht mehr erfüllen.

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