Die BaFin hat in ihrer aktuellen Auswertung zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie festgestellt, dass die Ablehnungsquote für Basiskonten in Deutschland von 4,2 % im Jahr 2021 auf 1,7 % im Jahr 2023 gesunken ist, während die Nutzung der gesetzlichen Kontowechselhilfe leicht gestiegen ist. Zudem zeigen die Ergebnisse, dass Banken die Transparenzanforderungen bezüglich Gebühren gut umsetzen, was sich in einem minimalen Beschwerdeaufkommen widerspiegelt.
Seit 2016 haben Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland das Recht auf ein Basiskonto. Wenn sie ihr Konto wechseln wollen, können sie verlangen, dass ihre alte und neue Bank sie dabei unterstützen. Im Auftrag der Europäischen Kommission hat die BaFin zum dritten Mal geprüft, wie viele Basiskonten eröffnet und wie oft die Kontowechselhilfe genutzt wurde. Auch die Transparenz von Entgelten stand im Fokus. Die aktuelle Auswertung umfasst die Jahre 2021 bis 2023. Die Kommission hat dazu alle europäischen Mitgliedstaaten befragt. Sie wollte herausfinden, ob die Zahlungskontenrichtlinie überall wirksam umgesetzt wird und ihre Ziele erreicht werden. Diese sind die bessere Verfügbarkeit von Zahlungskonten für Verbraucherinnen und Verbraucher, eine größere Gebührentransparenz sowie einfachere Kontowechsel. Den Bericht hat die Europäische Kommission auf ihrer Website veröffentlicht. Ablehnungsquote bei Basiskonten sinkt stetig In Deutschland bieten derzeit etwa 1.100 Kreditinstitute Basiskonten an. 2023 eröffneten Kundinnen und Kunden über 175.000 dieser Konten. Im Jahr 2022 waren es rund 262.000 Konten, 2021 etwa 122.000. Der starke Anstieg im Jahr 2022 ist auf die hohe Zahl ukrainischer Kriegsflüchtlinge zurückzuführen. In den drei Jahren lehnten Banken insgesamt rund 15.000 Eröffnungsanträge ab. Die Ablehnungsquote für Basiskonten sank dabei kontinuierlich: von fast 4,2 in 2021 auf 1,7 Prozent in 2023. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich an die BaFin wenden, wenn eine Bank einen Basiskontovertrag ablehnt. Sie können ein Verwaltungsverfahren beantragen mit dem Ziel, dass die BaFin eine Kontoeröffnung anordnet. Dabei prüft die Aufsicht, ob die Bank den Antrag ablehnen durfte. Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller bereits ein Zahlungskonto hat. Banken dürfen ein Basiskonto auch ablehnen, wenn sie durch die Kontoeröffnung gegen geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten verstoßen würden. Das ist unter anderem zulässig, wenn sich eine Antragstellerin oder ein Antragsteller nicht eindeutig durch zulässige Ausweispapiere identifizieren kann. 2023 haben 183 Personen einen solchen Antrag bei der BaFin gestellt (siehe Tabelle). 2022 wurden insgesamt 210 Anträge auf ein Verwaltungsverfahren gestellt, 2021 waren es 175. 2023 konnte die Aufsicht in 83 Fällen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu einem Basiskonto verhelfen. Dafür musste die BaFin die Eröffnung nicht förmlich anordnen. Es genügte, dass sie die Institute zur Stellungnahme aufforderte. In 76 Fällen durften die Institute das Basiskonto verweigern, weil ein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorlag. So gab es etwa bei jeweils 20 dieser Anträge bereits ein bestehendes Zahlungskonto oder keine ausreichende Legitimation. In zehn Fällen gab es einen Geldwäscheverdacht. In 17 Fällen war statt eines Basiskontos ein Girokonto beantragt worden. 24 Anträge wurden nicht weiterverfolgt, beispielsweise, weil sie zurückgezogen wurden. Neben dem förmlichen Antragsverfahren haben Verbraucherinnen und Verbraucher auch die Möglichkeit, sich bei der BaFin (formlos) zu beschweren, wenn Banken ein Basiskonto ablehnen. 2023 bearbeitete die BaFin 135 solcher Beschwerden. Gründe waren unter anderem, dass Banken die Ablehnung nicht begründeten oder nicht auf Anträge reagierten. Kaum Beschwerden zur Kontowechselhilfe Im Jahr 2023 haben etwa 494.000 Personen das Angebot der gesetzlichen Kontowechselhilfe genutzt. Damit gab es eine leichte Steigerung gegenüber den Vorjahren (2021: rund 482.000, 2022: rund 467.800). Beschwerden dazu gab es bei der BaFin 2023 in weniger als 100 Fällen. Die niedrige Beschwerdequote zeigt, dass die Institute die gesetzliche Kontenwechselhilfe insgesamt gut umsetzen. Mehr Gebührentransparenz Die Untersuchung der BaFin hat auch gezeigt, dass alle befragten Banken ihren potenziellen Kundinnen und Kunden vor Abschluss eines Girokonto- oder Basiskontovertrags mitteilen, wie hoch die Gebühren ausfallen. Nahezu alle Banken (98 Prozent) verschicken mindestens einmal jährlich kostenlos eine Entgeltaufstellung. Zudem verwenden sie standardisierte Begriffe für Kontodienstleistungen, wodurch Verbraucherinnen und Verbraucher Angebote besser vergleichen können. Dass die Banken die Transparenzanforderungen gut umsetzen, zeigt sich auch im minimalen Beschwerdeaufkommen: 2023 gab es bei der BaFin zur Entgeltaufstellung nur eine einzige Beschwerde. Das Zahlungskontengesetz legt zwar nicht konkret fest, was Basiskonten kosten dürfen. Es gibt aber einen Rahmen vor: Die Entgelte müssen angemessen sein. Ob sie im Einzelfall angemessen sind, beurteilen Zivilgerichte. 2023 beschwerten sich Verbraucherinnen und Verbraucher in zwei Fällen über, ihrer Meinung nach, unangemessene Gebühren. BaFin-Kontenvergleich bietet Überblick Mit dem BaFin-Kontenvergleich können Verbraucherinnen und Verbraucher seit Januar 2025 in Deutschland angebotene Basiskonten vergleichen. Sie finden zum Beispiel Informationen zur monatlichen Kontoführungsgebühr und zur Höhe von Dispo- und Habenzinsen. Die Plattform bietet einen breiten und neutralen Überblick über Konten und Anbieter, die Nutzung ist kostenfrei. Fazit und Ausblick Die Erhebung hat gezeigt, dass die Banken ihre Pflichten aus dem Zahlungskontengesetz überwiegend gut erfüllen. Die nächste Datenerhebung ist für 2026 geplant und wird die Jahre 2024 und 2025 umfassen.