Rundschreiben zu den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG
22.10.2025
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin übernimmt die EBA- und ESMA-Leitlinien zur Eignungsbewertung von Mitgliedern des Leitungsorgans und zur internen Governance in ihre Verwaltungspraxis, wobei eine Reihe von Formularen zur Erleichterung der Anzeigenerstattung bereitgestellt werden. Ab dem 01.01.2026 sind die neuen Regelungen für Prüfungszwecke anzuwenden, während Datenschutzinformationen auf der BaFin-Website bereitgestellt werden.

Original Artikel

Das Rundschreiben übernimmt die Leitlinien der EBA und ESMA “Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen“ (EBA/GL/2021/06) und ,,Leitlinien zur internen Governance“ (EBA/GL/2021/05) vom 02. Juli 2021, die seit dem 30. Juni 2018 angewendet werden sollen, in die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt. Die Bundesanstalt hat zu beiden Leitlinien eingeschränkte Compliance-Erklärungen abgegeben, die auf den Internetseiten der EBAbzw.der ESMA für die EBA/GL/2021/06 und die EBA/GL/2021/05 eingesehen werden können. Zur Erleichterung der Anzeigenerstattung werden eine Reihe von Formularen zur Verfügung gestellt. Für Unternehmen unter Aufsicht der EZB gilt außerdem das Rundschreiben 07/2020 (BA) „Nutzung des gemeinsamen SSM IMAS Portals mit der Europäischen Zentralbank“. Für Prüfungszwecke ist das Merkblatt erst ab dem 01.01.2026 zugrunde zu legen. Hinweis zum Datenschutz: Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung der Bundesanstalt zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten im Rahmen von Bestellungsabsichtsanzeigen sind auf der Internet-Seite der Bundesanstalt www.bafin.de in der Rubrik Die BaFin/Datenschutz/Informationen_zur_Datenverarbeitung zu finden. Hier finden Sie konkrete Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Bestellung von Geschäftsleitern und Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen.

Schnellzugriff
Relevante Verlinkungen