Die BaFin hat einen Entwurf für ein Rundschreiben zur Verwaltungspraxis im Übernahmerecht veröffentlicht, das darauf abzielt, die Durchführung übernahmerechtlicher Verfahren zu erleichtern und die bestehende Verwaltungspraxis transparenter zu gestalten, ohne neue Anforderungen an die Marktteilnehmer einzuführen. Marktteilnehmer sind eingeladen, bis zum 20. März 2026 schriftliche Stellungnahmen einzureichen.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei stelle ich meinen Entwurf des Rundschreibens „Verwaltungspraxis zum Übernahmerecht“ zur Konsultation. Ziel des Rundschreibens ist es, Marktteilnehmern die Durchführung übernahmerechtlicher Verfahren zu erleichtern, indem wiederkehrende Fragestellungen zum Übernahmerecht beantwortet werden. Zudem dient es dazu, die Verwaltungspraxis der BaFin in übernahmerechtlichen Verfahren transparenter zu machen. Das Rundschreiben stellt die bestehende Verwaltungspraxis der BaFin zum Übernahmerecht dar. Es konsolidiert dabei die in der Vergangenheit veröffentlichten Informationen zum Übernahmerecht (unter anderem „Merkblatt - Auslegung des § 35 Absatz 3 WpÜG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“). Neue Anforderungen an die Marktteilnehmer werden mit dem Rundschreiben nicht begründet. Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre Stellungnahme zum Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (WA 16-Wp 2010/00027#00028) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 01/2026) bis zum 20. März 2026 per E-Mail an Konsultation-01-26@bafin.de zukommen zu lassen. Wir beabsichtigen, die uns zugeleiteten Stellungnahmen auf der BaFin-Webseite zu veröffentlichen. Daher bitte ich Sie, mir mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind. Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren, eine mündliche Anhörung findet nicht statt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hohlfeld | Dr. Jobst