Anhörung zur geplanten Maßnahme nach Artikel 42 der Verordnung ( EU ) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung ( EU ) Nr. 648/2012 ( MiFIR )
17.2.2022
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin plant, eine Maßnahme gemäß der MiFIR-Verordnung zu erlassen und fordert bis zum 17. März 2022 Stellungnahmen dazu. Interessierte Parteien können sich zu den geplanten regulatorischen Änderungen äußern.

Original Artikel

Die BaFin beabsichtigt, eine Maßnahme nach Art. 42 der Verordnung ( EU ) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung ( EU ) Nr. 648/2012 ( MiFIR ) zu erlassen. Gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgeset- zes ( VwVfG ) können Sie sich dazu bis zum 17. März 2022 (Eingang bei der BaFin ) äußern.

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