Rundschreiben 01/2022 ( BA )
17.1.2022
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin übernimmt ab dem 01.01.2022 die Leitlinien der EBA zur Festlegung der Kriterien für die Beurteilung von Ausnahmefällen bei der Überschreitung von Großkreditobergrenzen und den Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einhaltung dieser Grenzen. Damit setzt die BaFin ihre Erklärung gegenüber der EBA um und passt ihre Verwaltungspraxis entsprechend an.

Original Artikel

Die BaFin übernimmt zum 01.01.2022 die Leitlinien der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA ) zur Festlegung der Kriterien für die Beurteilung der Ausnahmefälle, in denen Institute die Großkreditobergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung ( EU ) Nr. 575/2013 überschreiten, und des Zeitraums und der Maßnahmen zur Wiederherstellung deren Einhaltung gemäß Artikel 396 Absatz 3 der Verordnung ( EU ) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2021/09) in ihre Verwaltungspraxis. Mit diesem Rundschreiben entspricht die BaFin ihrer Erklärung gegen-über der EBA , dass sie beabsichtigt, den vorgenannten Leitlinien zum 01.01.2022 nachzukommen. Im Auftrag Güldner

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