Die BaFin plant, die EBA-Leitlinien zur Festlegung der Kriterien für die Beurteilung von Ausnahmefällen bei der Überschreitung von Großkreditobergrenzen zu übernehmen. Der Entwurf des entsprechenden Rundschreibens wird zur öffentlichen Konsultation gestellt, Stellungnahmen können bis zum 05. Januar 2022 eingereicht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte finden Sie in der Anlage den Entwurf eines mit der Deutschen Bundesbank abgestimmten Rundschreibens zur Übernahme der EBA -Leitlinien zur Festlegung der Kriterien für die Beurteilung der Ausnahmefälle, in denen Institute die Großkreditobergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung ( EU ) Nr. 575/2013 überschreiten, und des Zeitraums und der Maßnahmen zur Wiederherstellung deren Einhaltung gemäß Artikel 396 Absatz 3 der Verordnung ( EU ) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2021/09). Die BaFin hat der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ( EBA ) mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die o.g. Leitlinien bis zum 01.01.2022 in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen. Der anliegende Entwurf des entsprechenden Rundschreibens wird nun zur öffentlichen Konsultation gestellt. Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 23/2020, BA 52-FR-1903-2021/0004) bis zum 05. Januar 2022 zukommen zu lassen. Die Konsultation erfolgt ausschließlich schriftlich. Es ist geplant, eingehende Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Bitte teilen Sie mir mit, sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein. Bitte beachten Sie, dass die EBA bereits ein Konsultationsverfahren zu den Leitlinien durchgeführt und die Ergebnisse dieses Konsultationsverfahrens veröffentlicht hat. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Güldner