Die BaFin hat einen Entwurf eines Rundschreibens zur stabilen Refinanzierung von außerbilanziellen Posten gemäß den geänderten Vorschriften der CRR veröffentlicht. Der Entwurf spezifiziert das aufsichtliche Vorgehen in Bezug auf die Anwendung dieser Vorschriften in der strukturellen Liquiditätsquote. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 28.01.2022 eingereicht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich lege Ihnen hiermit den Entwurf eines Rundschreibens in Bezug auf die stabile Refinanzierung von außerbilanziellen Posten nach den Artikeln 428p (10) bzw. 428aq (10) der durch die Verordnung 2019/876 geänderten Verordnung ( EU ) Nr. 575/2013 („Capital Requirements Regulation“, CRR ) zur Konsultation vor. Der vorliegende Entwurf des Rundschreibens spezifiziert das aufsichtliche Vorgehen in Bezug auf die Anwendung von Artikel 428p (10) bzw. 428aq (10) CRR und der entsprechenden Vorschriften der Durchführungsverordnung 2021/451 in den jeweils geltenden Fassungen für die außerbilanziellen Posten in der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio). Konsultation des Rundschreibens Ich bitte Sie hiermit, der BaFin Stellungnahmen in Textform zum Entwurf postalisch oder per E -Mail (Konsultation-22-21@bafin.de oder ba55@bafin.de) bis zum 28.01.2022 zukommen zu lassen. Wir halten uns vor, Stellungnahmen zum Entwurf auf den Internetseiten von BaFin und Bundesbank zu veröffentlichen, soweit die Verfasser der Stellungnahmen dagegen keine Einwände erheben. Ich freue mich auf Ihre fachliche Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Güldner