Die BaFin hat einen Entwurf für die Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung vorgelegt, um die jährlichen Regelprüfungen bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern gemäß der EU-Verordnung 2020/1503 zu konkretisieren. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 19. November 2021 per E-Mail eingereicht werden, mit der Möglichkeit, dass diese im Internet veröffentlicht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei stelle ich die Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (SFDPV) zur Konsultation. Mit dem anliegenden Entwurf einer „Verordnung zur näheren Ausgestaltung der Prüfungen nach § 32f WpHG bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern nach der Verordnung ( EU ) 2020/1503“ möchte die BaFin wesentliche Aspekte der jährlich durchzuführenden Regelprüfungen bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern konkretisieren. Hinsichtlich der Einzelheiten verweise ich auf die Begründung zum Verordnungsentwurf. Stellungnahmen zum Entwurf können unter Angabe des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 19/2021 ( WA 11-FR 4400-2021/0007)“ bis zum 19. November 2021 ausschließlich per E -Mail an Konsultation-19-21@bafin.de erfolgen. Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte in Ihrer E-Mail mit.