Konsultation 20/2021: Entwurf für ein Rundschreiben N/2021( BA )
25.10.2021
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin plant, die Leitlinien für die LGD-Schätzung im Rahmen des Konjunkturabschwungs und zur Kreditrisikominderung zu übernehmen und bis zum 01.01.2022 umzusetzen. Institute, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen dies der BaFin mitteilen, die dann über das weitere Vorgehen entscheidet.

Original Artikel

Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage übersende ich Ihnen den Entwurf für ein Rundschreiben zur Übernahme weiterer Anforderungen an eigene LGD -Schätzungen, konkret der „Leitlinien für die einem Konjunkturabschwung angemessene LGD-Schätzung („Downturn-LGD-Schätzung“)“ (EBA/GL/2019/03) und die „Leitlinien betreffend Kreditrisikominderung für Institute, die denIRB-Ansatz einschließlich eigenerLGD-Schätzungen anwenden“ (EBA/GL/2020/05), in die Verwaltungspraxis der BaFin . Die Unterlagen, auf die der Rundschreiben-Entwurf verweist, füge ich ebenfalls bei. Bitte beachten Sie, dass die EBA bereits ein Konsultationsverfahren zu der Leitlinie durchgeführt und die Ergebnisse dieses Konsultationsverfahrens veröffentlicht hat. Zum weiteren Hintergrund des Rundschreiben-Entwurfs gebe ich Ihnen folgende Hinweise: Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 20/2021, BA 52-FR 1903-2021/0002) bis zum 19.11.2021 zukommen zu lassen. Die Konsultation erfolgt ausschließlich schriftlich. Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen auf der BaFin-Internetseite zu veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

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