Anhörung zur Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur reziproken Anwendung der Loan-to-Value-Begrenzung Luxemburgs für private Wohnimmobilienfinanzierungen
20.9.2021
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin plant, die reziproke Anwendung der Loan-to-Value-Begrenzung Luxemburgs für private Wohnimmobilienfinanzierungen zu ermöglichen. Dadurch sollen Risiken im Immobilienmarkt besser kontrolliert und grenzüberschreitende Finanzierungen erleichtert werden.

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Anhörung zur Allgemeinverfügung zur reziproken Anwendung der Loan-to-Value-Begrenzung Luxemburgs für private Wohnimmobilienfinanzierungen

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