Die BaFin plant, die reziproke Anwendung der Loan-to-Value-Begrenzung Luxemburgs für private Wohnimmobilienfinanzierungen zu ermöglichen. Dadurch sollen Risiken im Immobilienmarkt besser kontrolliert und grenzüberschreitende Finanzierungen erleichtert werden.
Anhörung zur Allgemeinverfügung zur reziproken Anwendung der Loan-to-Value-Begrenzung Luxemburgs für private Wohnimmobilienfinanzierungen