Rundschreiben 11/2021 ( BA ) - Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT (ZAIT)
16.8.2021
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin hat mit dem Rundschreiben "ZAIT" die aufsichtlichen IT-Anforderungen für Zahlungs- und E-Geld-Institute konkretisiert, die sich an den BAIT und den EBA-Leitlinien orientieren. Die ZAIT tritt sofort in Kraft und ergänzen bestehende aufsichtliche Anforderungen, wobei die Übergangsfristen aus den EBA-Leitlinien entsprechend gelten.

Original Artikel

[mit Ablauf des 16.01.2025 aufgehoben] Mit dem Rundschreiben „Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E -Geld-Instituten (ZAIT)“ konkretisiert die BaFin die aufsichtlichen IT -Anforderungen für Zahlungs- und E -Geld-Institute. Die Anforderungen orientieren sich an den IT -Anforderungen für Banken ( BAIT ) und beinhalten insbesondere die EBA Anforderungen aus den EBA Leitlinien für IKT und Sicherheitsrisikomanagement (GL/2017/17) sowie den EBA -Leitlinien zu Auslagerungen ( GL 2019/02). Die ZAIT finden unmittelbar nach Veröffentlichung Anwendung. Einer allgemeinen Übergangsfrist bedarf es nicht, weil sie bereits bestehende aufsichtliche Anforderungen ergänzend interpretieren. Gleichwohl finden die Übergangsfristen aus den EBA -Leitlinien entsprechend Anwendung.

Schnellzugriff