Die BaFin hat einen Entwurf zur Überarbeitung des FAQ zum Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen nach dem KAGB veröffentlicht, um Änderungen durch das Fondsstandortgesetz und die EU-Richtlinie 2019/1160 zu berücksichtigen. Stellungnahmen können bis zum 13. September 2021 eingereicht werden, eine Anhörung ist nicht geplant.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei stelle ich meinen Entwurf zur Überarbeitung des FAQ zum Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen nach dem KAGB im Hinblick auf Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie ( EU ) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG, BGBl. I 2021, S. 1498 ff. ) zur Konsultation. Stellungnahmen zu den Entwürfen können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 16/2021; WA 41-Wp 2137-2021/0293) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 16/2021) bis zum 13. September 2021 auf folgendem Weg abgegeben werden: per E -Mail an: Konsultation-16-21@bafin.de. Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine anschließende Anhörung ist nicht geplant. Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte mit.