Die BaFin übernimmt die Leitlinien der EBA zur alternativen Behandlung von Risikopositionen von Instituten im Zusammenhang mit Triparty-Rückkaufsvereinbarungen für Großkreditzwecke. Die BaFin beabsichtigt, diesen Leitlinien zum 28.06.2021 nachzukommen.
Die BaFin übernimmt zum 28.06.2021 die Leitlinien der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA ) zur Festlegung der Bedingungen für die Anwendung der alternativen Behandlung von Risikopositionen von Instituten im Zusammenhang mit „Triparty-Rückkaufsvereinbarungen“ nach Artikel 403 Absatz 3 der Verordnung ( EU ) Nr. 575/2013 für Großkreditzwecke (EBA/GL/2021/01) in ihre Verwaltungspraxis. Mit diesem Rundschreiben entspricht die BaFin ihrer Erklärung gegenüber der EBA , dass sie beabsichtigt, den vorgenannten Leitlinien zum 28.06.2021 nachzukommen.