Konsultation 10/2021: Erste pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung
2.7.2021
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin plant eine Änderung der Pfandbriefrechtlichen Meldeverordnung sowie weiterer Verordnungen im Bereich der Pfandbriefe. Die Konsultation läuft bis zum 15.08.2021 und beinhaltet Fragen zu Szenarien des Zinsstresses, Risikowerten und der Registrierung von Derivategeschäften im Deckungsregister. Stellungnahmen können schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden.

Original Artikel

Sehr geehrte Damen und Herren, anbei stelle ich meinen Entwurf einer Ersten pfandbriefrechtlichen Änderungsverordnung zur Konsultation, durch deren Art. 1 eine Pfandbriefrechtliche Meldeverordnung (PfandMeldeV) erlassen und durch deren weitere Artikel die Pfandbrief-Barwertverordnung, die Deckungsregisterverordnung, die Beleihungswertermittlungsverordnung, die Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung, die Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung und die Refinanzierungsregisterverordnung geändert werden. Aus Darstellungsgründen sind die in den Anlagen zur PfandMeldeV geregelten Meldebögen nicht als Tabellen, sondern als Beschreibung des Aufbaus der jeweiligen tabellarischen Meldebögen vorgesehen. Diese Beschreibungen wurden aus den ebenfalls beigefügten tabellarischen Meldebögen abgeleitet. Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens ( BA 57-FR 2602-2021/0002) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 10/2021) bis zum 15.08.2021 (die Konsultationsfrist wird bis zum 03.09.2021 verlängert) zukommen zu lassen. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Stellungnahmen auch zu folgenden Aspekten äußern würden: Die Konsultation soll ausschließlich im schriftlichen Verfahren erfolgen; eine mündliche Anhörung soll nicht stattfinden. Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie mir dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Matthias Güldner

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