Konsultation der Verordnung zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung
25.5.2021
Bafin
irrelevant

Zusammenfassung

Die BaFin lädt zur Konsultation einer Verordnungsänderung der Bausparkassen-Verordnung ein. Stellungnahmen können schriftlich oder per E-Mail bis zum 07.06.2021 eingereicht werden, mit der Möglichkeit einer Veröffentlichung im Internet.

Original Artikel

Sehr geehrte Damen und Herren, anbei stelle ich meinen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung zur Konsultation. Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens ( BA 34-FR 2710-2020/0001) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 06/2021) bis zum 07.06.2021 zukommen zu lassen. Die Konsultation soll ausschließlich im schriftlichen Verfahren erfolgen; eine mündliche Anhörung soll nicht stattfinden. Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie mir dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Mayer

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