Die BaFin übernimmt die Leitlinien der EBA zur Bestimmung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit von fälligen vertraglichen Zahlungen und setzt diese ab dem 01.10.2020 um. Damit folgt die BaFin ihrer Erklärung gegenüber der EBA, die Leitlinien in ihre Verwaltungspraxis zu integrieren.
Die BaFin übernimmt zum 01.10.2020 die Leitlinien der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA ) zur Bestimmung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit der innerhalb der Tranche fälligen vertraglichen Zahlungen gemäß Artikel 257 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung ( EU ) Nr. 575/2013 in ihre Verwaltungspraxis (EBA/GL/2020/04). Mit diesem Rundschreiben entspricht die BaFin ihrer Erklärung gegenüber der EBA , dass sie beabsichtigt, der vorgenannten Leitlinie zum 01.10.2020 nachzukommen.