Die BaFin plant, die EBA-Leitlinien zur Bestimmung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit von Tranchen gemäß EU-Verordnung 575/2013 zu übernehmen. Stellungnahmen zum Entwurf des Rundschreibens können bis zum 25. September 2020 eingereicht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die BaFin konsultiert hiermit den Entwurf eines Rundschreibens zur Übernahme der EBA -Leitlinien für die Bestimmung der gewichteten durchschnittlichen Laufzeit der innerhalb der Tranche fälligen vertraglichen Zahlungen gemäß Artikel 257 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung ( EU ) Nr. 575/2013 Ich habe der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ( EBA ) mitgeteilt, dass ich beabsichtige, die Leitlinien zur Bestimmung der Tranchenlaufzeit bis zum 01. Oktober 2020 in meine Verwaltungspraxis zu übernehmen. Bitte beachten Sie, dass die EBA bereits ein Konsultationsverfahren zu den Leitlinien durchgeführt und die Ergebnisse dieses Konsultationsverfahrens veröffentlicht hat. Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 11/2020, BA 52-FR-1903-2020/0001) bis zum 25. September 2020 zukommen zu lassen. Die Konsultation erfolgt ausschließlich schriftlich. Es ist beabsichtigt, eingehende Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Bitte teilen Sie mir mit, sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein.