Die BaFin hat überarbeitete Merkblätter zu den Geschäftsleitern und Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen veröffentlicht, um die Leitlinien der EBA und ESMA zur Bewertung der Eignung von Organmitgliedern umzusetzen. Die Änderungen beinhalten verschärfte Anforderungen an das aufsichtliche Überprüfungsverfahren, Anpassungen der materiellen Anforderungen an Geschäftsleiter und Mitglieder von Aufsichtsorganen sowie Hinweise zu Pflichten der Institute.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesanstalt hat Entwürfe der überarbeiteten Merkblätter "Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB" und "Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB" sowie verschiedener Formulare der Anzeigenverordnung im Vorgriff auf eine spätere Änderung zur öffentlichen Konsultation auf ihrer Internetseite eingestellt. Die Merkblätter sollen das bisher geltende „Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäßKWG,KAGBundZAG“ vom 4. Januar 2016 (zuletzt geändert am 18. November 2018) und das „Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäßKWGund KAGB“ vom 4. Januar 2016 (zuletzt geändert am 18. November 2018) ablösen. Sie haben die Möglichkeit, der Bundesanstalt Ihre Stellungnahme zu den Entwürfen unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 06/2020; BA 51-FR 1903-2019/0001) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 06/2020) per E -Mail an Konsultation-06-20@bafin.de oder schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat BA 51 bis zum 17.07.2020 zukommen zu lassen. Ich beabsichtige, die mir zugeleiteten Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesanstalt zu veröffentlichen. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind. Hintergrundinformationen: Die Überarbeitung der Merkblätter dient der Übernahme der Leitlinien der EBA und ESMA “Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen“ (EBA/GL/2017/12) und “Leitlinien zur internen Governance“ (EBA/GL/2017/11) vom 26. September 2017 (nationale Sprachfassungen vom 21. März 2018), die seit dem 30. Juni 2018 angewendet werden sollen, in die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt. Die Bundesanstalt hat zu beiden Leitlinien eingeschränkte Compliance-Erklärungen abgegeben, die Sie auf den Internetseiten der EBA bzw. der ESMA einsehen können. Wesentliche neue Inhalte der aufgrund der Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen“ und der hier relevanten Teile der “Leitlinien zur internen Governance“ umfangreich überarbeiteten Merkblätter sind: Verschärfte Anforderungen an das aufsichtliche Überprüfungsverfahren ( sog. „Fit and Proper-Prüfung“): o Vertiefung und Konkretisierung der Anforderungen, u. a. Anzeige von Wiederbestellungen o Ausweitung der im Anzeigeverfahren einzuholenden Informationen und erweiterte Informationspflichten der beaufsichtigten Unternehmen gegenüber der Aufsicht ( s. hierzu insbesondere die Formularänderungen) Für Wertpapierfirmen wurden zudem Hinweise auf die aufgrund europäischer Verordnungen zu verwendenden Formulare in die Merkblätter mit aufgenommen. Wegen des durch die “Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen“ erweiterten Umfanges der im Anzeigeverfahren einzuholenden Informationen wurden im Vorgriff auf eine spätere Änderung der Anzeigenverordnung zudem auch die für Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 15 KWG von LSI zu verwendenden Formulare überarbeitet, um hierzu im Konsultationsverfahren bereits eine Einschätzung zu erhalten. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in der Einleitung der Merkblätter. Die Inhalte des Referentenentwurfes zum Risikoreduzierungsgesetz ( RiG ) als Bestandteil des EU -Bankenpaketes wurden vom Bundesministerium der Finanzen öffentlich konsultiert. Rückläufe aus beiden Konsultationen werden entsprechend inhaltlich berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Sporenberg