Die BaFin hat Änderungen an den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen veröffentlicht. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Compliance-Funktion, die Meldepflichten bei Verstößen und die Dokumentation von Compliance-Maßnahmen.
Bekanntmachung vom 13. Mai 2020