Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Meldepflicht bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zur Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea)
13.5.2020
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin hat Änderungen an den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen veröffentlicht. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Compliance-Funktion, die Meldepflichten bei Verstößen und die Dokumentation von Compliance-Maßnahmen.

Original Artikel

Bekanntmachung vom 13. Mai 2020

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