Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Meldepflicht bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu Iran
13.5.2020
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin hat angekündigt, dass sie aufgrund der COVID-19-Pandemie vorübergehend flexiblere Regelungen für die Meldung von Insiderinformationen und die Veröffentlichung von Finanzberichten einführen wird. Unternehmen müssen weiterhin sicherstellen, dass sie ihre Pflichten gemäß der Marktmissbrauchsverordnung erfüllen, jedoch können sie bei Bedarf auf die regulatorischen Erleichterungen zurückgreifen.

Original Artikel

Bekanntmachung vom 13. Mai 2020

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