Die BaFin hat angekündigt, dass sie aufgrund der COVID-19-Pandemie vorübergehend flexiblere Regelungen für die Meldung von Insiderinformationen und die Veröffentlichung von Finanzberichten einführen wird. Unternehmen müssen weiterhin sicherstellen, dass sie ihre Pflichten gemäß der Marktmissbrauchsverordnung erfüllen, jedoch können sie bei Bedarf auf die regulatorischen Erleichterungen zurückgreifen.
Bekanntmachung vom 13. Mai 2020