Konsultation 05/2020 ( WA ): MaComp ( RS 05/2018)
29.4.2020
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin plant, neue Abschnitte der MaComp zu konsultieren, darunter Anforderungen an redliche Informationen und die Geeignetheitserklärung. Stellungnahmen können bis zum 10.06.2020 eingereicht werden.

Original Artikel

Sehr geehrte Damen und Herren, die BaFin konsultiert neue Abschnitte der MaComp . Zunächst ist eine Ergänzung im Modul der MaComp zu den Anforderungen an redliche und nicht irreführende Informationen (Modul BT 3) geplant. Das Modul wird um einen Passus zur angemessenen Kundenaufklärung bei der indikativen Orderwertberechnung ergänzt. Weiter wird das Modul zur Geeignetheitserklärung (Modul BT 6) um Aussagen zum Inhalt der Geeignetheitserklärung ergänzt. Zuletzt wird eine Fußnote im bestehenden Modul BT 6 abgeändert. Sie haben die Möglichkeit, der Bundesanstalt Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens WA 31-Wp 2002-2017/0011 und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 05/2020) bis zum 10.06.2020 auf folgenden Wegen abzugeben: Ich beabsichtige, die mir zugeleiteten Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesanstalt zu veröffentlichen. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Birnbaum

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