Die BaFin hat Änderungen an der MaComp vorgenommen, die am 29.04.2020 in Kraft getreten sind. Die Aktualisierungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Verhaltens- und Organisationspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen und beinhalten neue Regelungen zur Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation.
Änderungen der MaComp vom 29.04.2020 in der Änderungsfassung