Konsultation 02/2020 - Konsultation des Entwurfs einer Verordnung zur Änderung der Stimmrechtsmitteilungsverordnung
9.3.2020
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin plant, die elektronische Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen an die BaFin und den Emittenten als ausschließlichen Übermittlungsweg einzuführen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 6. April 2020 per E-Mail eingereicht werden, und die Änderung soll am 01.06.2020 in Kraft treten.

Original Artikel

Sehr geehrte Damen und Herren, anbei stelle ich die überarbeitete Stimmrechtsmitteilungsverordnung zur Konsultation. Mit dem anliegenden Entwurf einer „Verordnung zur Änderung der Stimmrechtsmitteilungsverordnung“ möchte die BaFin in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen die elektronische Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen an die BaFin und den Emittenten als ausschließlichen Übermittlungsweg einführen. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweise ich auf die Begründung zum Verordnungsentwurf. Stellungnahmen zum Entwurf können unter Angabe des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 02/2020 ( WA 11-FR 4100-2019/0001)“ bis zum 6. April 2020 ausschließlich per E -Mail an Konsultation-02-20@bafin.de erfolgen. Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte in Ihrer Email mit. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass zum Thema elektronische Stimmrechtsmitteilungen auch eine Veröffentlichung von Q&As erfolgen wird. Das Inkrafttreten der Änderung der Stimmrechtsmitteilungsverordnung ist für den 01.06.2020 geplant.

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