Die BaFin hat die Fondskategorien-Richtlinie überarbeitet, insbesondere wurden die Regeln für Geldmarktfonds an die EU-Verordnung 2017/1131 angepasst. Weitere Änderungen betreffen vor allem redaktionelle Anpassungen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 31. Januar 2020 per E-Mail eingereicht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei stelle ich die überarbeitete Fondskategorien-Richtlinie zur Konsultation. Bei der Überarbeitung wurden insbesondere die Regeln für Geldmarktfonds an die Verordnung ( EU ) 2017/1131 vom 14. Juni 2017 angepasst. Weitere Änderungen sind vor allem redaktioneller Art. Sie haben die Möglichkeit, der BaFin Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens ( WA 41-Wp 2020-2020/0001) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 20/2019) bis zum 31. Januar 2020 bitte ausschließlich per E -Mail an folgende Adresse abzugeben: Konsultation-20-19@bafin.de Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.