Die BaFin plant die Einführung eines gemeinsamen Portals mit der Europäischen Zentralbank, über das ab 2020 Anzeigen über die Bestellung von Geschäftsleitern und Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen eingereicht werden können. Dies soll für bedeutende Institute und Finanzholding-Gesellschaften gelten, die der EZB unterliegen, und ermöglicht die elektronische Einreichung von Anzeigen ohne zusätzliche papiergebundene Form. Stellungnahmen zu den Entwürfen können bis zum 16. Januar 2020 eingereicht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei stelle ich Ihnen meinen Entwurf eines Rundschreibens über die Nutzung des gemeinsamen Portals mit der Europäischen Zentralbank, über das voraussichtlich ab einem noch festzulegenden Termin im Jahr 2020 Anzeigen über die Bestellung von Geschäftsleitern sowie Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen eingereicht werden können, zur Konsultation. Das Rundschreiben soll es bedeutenden Instituten und Finanzholding-Gesellschaften beziehungsweise gemischten Finanzholding-Gesellschaften, für die die Europäische Zentralbank nach § 1 Abs. 5 Nr. 1 KWG als Aufsichtsbehörde gilt, ermöglichen, für Anzeigen über die Absicht der Bestellung von Geschäftsleitern bzw. Personen, die die Geschäfte der Gesellschaft tatsächlich führen, nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG bzw. § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 KWG , auch i. V. m. Satz 5 KWG , sowie Anzeigen über die Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 bzw. nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 KWG , auch i. V. m. Satz 5 KWG , das gemeinsame Portal mit der Europäischen Zentralbank zu nutzen, ohne diese Anzeigen zusätzlich papiergebunden auf dem in der AnzV vorgesehenen Weg einzureichen. Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre Stellungnahme zu den Entwürfen unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 19/2019, BA 51-FR-2423-2019/0001) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 19/2019) schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat BA 51 oder bis zum 16. Januar 2020 zukommen zu lassen. Die Konsultation soll ausschließlich im schriftlichen Verfahren erfolgen; eine mündliche Anhörung soll nicht stattfinden. Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie mir dies bitte mit.