Rundschreiben 11/2019 ( WA ) – Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT) vom 01.10.2019
2.10.2019
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Das Rundschreiben 11/2019 der BaFin legt kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT) fest, die bis zum 16.01.2025 umgesetzt werden müssen. Es beinhaltet unter anderem Vorgaben zur IT-Sicherheit, Datenverarbeitung und Auslagerung von IT-Dienstleistungen.

Original Artikel

[mit Ablauf des 16.01.2025 aufgehoben] Rundschreiben 11/2019 – Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT) vom 01.10.2019

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