Die BaFin hat einen Entwurf für ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht, um den von ihr beaufsichtigten Unternehmen eine Orientierung zu geben. Das Merkblatt soll als Kompendium von Good-Practices dienen und ist eine Ergänzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 3. November 2019 eingereicht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage finden Sie den Entwurf des Merkblattes zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Mit dem Merkblatt möchte die BaFin den von ihr beaufsichtigten Unternehmen eine Orientierung im Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema „Nachhaltigkeitsrisiken“ geben – und führt zur Illustrierung zahlreiche Beispiele und Fragen an. Die BaFin sieht ihr Merkblatt als Kompendium von Good-Practices, das unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips in den beaufsichtigten Unternehmen Anwendung finden soll. Das Merkblatt ist somit eine sinnvolle Ergänzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Mit der Konsultation gewährt die BaFin Gelegenheit zur Stellungnahme zu ihren Erwartungen und Empfehlungen. Sie ist insbesondere an Aussagen zur Praxisnähe, den Beispielen und mögliche Auswirkungen und Interdependenzen interessiert. Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf bis zum 3. November 2019, 24:00 Uhr, unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 16/2019, QIN 2017-2019-0001) zukommen zu lassen. Die Konsultation erfolgt ausschließlich schriftlich und elektronisch. Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen nach deren Auswertung auf der BaFin -Internetseite zu veröffentlichen. Daher bitte ich, mir mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind. Am 29. November 2019 wurde dieser Beitrag um die eingegangenen Stellungnahmen ergänzt (siehe "Zusatzinformationen" unten).