Die BaFin plant, vor der Einführung von Produktinterventionsmaßnahmen für Turbo-Zertifikate eine Anhörung gemäß § 28VwVfG durchzuführen. Dadurch sollen die betroffenen Marktteilnehmer die Möglichkeit erhalten, ihre Meinung zu den geplanten Maßnahmen zu äußern.
Anhörung nach § 28 VwVfG vor Erlass einer Produktinterventionsmaßnahme betreffend Turbo-Zertifikate