Anhörung nach § 28 VwVfG vor Erlass einer Produktinterventionsmaßnahme nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate
21.5.2025
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin plant, vor der Einführung von Produktinterventionsmaßnahmen für Turbo-Zertifikate eine Anhörung gemäß § 28VwVfG durchzuführen. Dadurch sollen die betroffenen Marktteilnehmer die Möglichkeit erhalten, ihre Meinung zu den geplanten Maßnahmen zu äußern.

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Anhörung nach § 28 VwVfG vor Erlass einer Produktinterventionsmaßnahme betreffend Turbo-Zertifikate

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