Die BaFin plant, die Anforderungen an die Geldwäscheprävention bei Notaren zu verschärfen, indem sie die Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten genauer regelt und die Dokumentationspflichten erhöht. Die Bundesnotarkammer hat Bedenken geäußert, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer Überlastung der Notare führen könnten.
Konsultation 14/2019 - Stellungnahme Bundesnotarkammer