Die BaFin hat den Emittentenleitfaden überarbeitet und neu strukturiert, um die Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) zu berücksichtigen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 31.08.2019 eingereicht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der gegenwärtigen Aktualisierung des Emittentenleitfadens wurden nun die bisherigen Kapitel III bis VII der 4. Auflage umfassend überarbeitet und unter dem Titel „Modul C – Regelungen aufgrund der Marktmissbrauchsverordnung ( MAR )“ neu gefasst. Die Überarbeitung berücksichtigt insbesondere die Änderungen, die mit der MAR in Kraft gesetzt wurden. Aufgenommen wurden auch Festlegungen aus der laufenden Verwaltungspraxis – wie zum Beispiel die Einordnung von Zwischenschritten bei der Insiderinformation – sowie Erläuterungen, die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung aufgreifen. Es wird darauf hingewiesen, dass zu erwarten ist, dass sich in einigen Bereichen noch Änderungen ergeben, nachdem die EU -Verordnung zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten verabschiedet worden ist. Sie haben die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 14/2019; WA 11 - Wp 2000-2017/0009) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 14/2019) bis zum 31.08.2019 schriftlich abzugeben. Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesanstalt zu veröffentlichen. Bitte teilen Sie mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.