Die BaFin übernimmt ab dem 01.07.2019 die Leitlinien der EBA zu den STS-Kriterien für Nicht-ABCP- und ABCP-Verbriefungen in ihre Verwaltungspraxis. Damit kommt die BaFin ihrer Erklärung gegenüber der EBA nach, die Leitlinien umzusetzen.
Die BaFin übernimmt zum 01.07.2019 die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA ) zu den in ihre Verwaltungspraxis. Mit diesem Rundschreiben entspricht die BaFin ihrer Erklärung gegenüber der EBA , dass sie beabsichtigt, den zwei vorgenannten Leitlinien zum 01.07.2019 nachzukommen.