Rundschreiben 04/2019 ( BA ) - Verbriefung
1.7.2019
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin übernimmt ab dem 01.07.2019 die Leitlinien der EBA zu den STS-Kriterien für Nicht-ABCP- und ABCP-Verbriefungen in ihre Verwaltungspraxis. Damit kommt die BaFin ihrer Erklärung gegenüber der EBA nach, die Leitlinien umzusetzen.

Original Artikel

Die BaFin übernimmt zum 01.07.2019 die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA ) zu den in ihre Verwaltungspraxis. Mit diesem Rundschreiben entspricht die BaFin ihrer Erklärung gegenüber der EBA , dass sie beabsichtigt, den zwei vorgenannten Leitlinien zum 01.07.2019 nachzukommen.

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