Die BaFin hat das Rundschreiben 07/2015 überarbeitet und legt darin ihre geänderte Verwaltungspraxis bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften offen. Es werden aufsichtsrechtliche Anforderungen an externe Bewerter nach dem Kapitalanlagegesetzbuch beschrieben und eine Excel-Tabelle zur effektiveren Erfassung der bestellten Bewerter verbindlich zur Verfügung gestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei stelle ich den Entwurf des überarbeiteten Rundschreibens 07/2015 ( WA ), derzeitiger Stand vom 01.07.2019 - Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften - zur öffentlichen Konsultation. Der Entwurf löst das Rundschreiben vom 29. Juli 2015, Stand 1. Juli 2019, ab. Mit dem Rundschreiben legt die BaFin ihre geänderte Verwaltungspraxis bei der Bestellung von externen Bewertern offen. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an externe Bewerter nach dem Kapitalanlagegesetzbuch werden beschrieben. Durch die Überarbeitung des Rundschreibens wird eine Excel-Tabelle zur effektiveren Erfassung der bereits bestellten Bewertern verbindlich zur Verfügung gestellt. Zugleich dient die Überarbeitung redaktionellen und klarstellenden Änderungen und Korrekturen im Hinblick auf das Verfahren und die neue Verwaltungspraxis. Sie haben Gelegenheit, zum Entwurf bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 bitte ausschließlich per E -Mail an Konsultation-14-24@bafin.de unter Angabe des Geschäftszeichens „WA 54-Wp 2133-2024/0001“ und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 14-2024" Stellung zu nehmen. Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen auf der Internetseite der BaFin zu veröffentlichen. Daher bitte ich Sie, mir ausdrücklich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.