Die BaFin plant, die Leitlinien zu den STS-Kriterien für Nicht-ABCP-Verbriefungen und ABCP-Verbriefungen bis zum 01.07.2019 in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen. Es wird kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand erwartet, da die Leitlinien auf der Grundlage der EU-Verordnung 2017/2402 erlassen wurden. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 21.06.2019 eingereicht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte finden Sie in der Anlage den Entwurf eines Rundschreibens zur Übernahme der • Leitlinien zu den STS-Kriterien nach Artikel 20 bis 22 der Verordnung ( EU ) Nr. 2017/2402 für Nicht- ABCP -Verbriefungen (EBA/GL/2018/09) sowie der • Leitlinien zu den STS-Kriterien nach Artikel 24 und 26 der Verordnung ( EU ) Nr. 2017/2402 für ABCP -Verbriefungen (EBA/GL/2018/08). Ich habe der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ( EBA ) mitgeteilt, dass ich beabsichtige, diese zwei Leitlinien zur Konkretisierung der STS-Kriterien bis zum 01.07.2019 in meine Verwaltungspraxis zu übernehmen. Da das Rundschreiben lediglich auf die EBA -Leitlinien verweist und diese auf der Grundlage von Artikel 19(2) und 23(3) der Verordnung ( EU ) 2017/2402 erlassen wurden, entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Bitte beachten Sie, dass die EBA bereits ein Konsultationsverfahren zu beiden Leitlinien durchgeführt und die Ergebnisse dieses Konsultationsverfahrens veröffentlicht hat. Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 12/2019, BA 52-FR-1903-2019/0003) • schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat BA 52 oder • per E -Mail an Konsultation-12-19@bafin.de bis zum 21.06.2019 zukommen zu lassen. Die Konsultation erfolgt ausschließlich schriftlich. Es ist beabsichtigt, eingehende Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Bitte teilen Sie mir mit, sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein.