Die BaFin hat Änderungen an den aufsichtsrechtlichen Anforderungen für die Prüfung von Abschlüssen von Unternehmen vorgenommen, um die Qualität der Abschlussprüfungen zu verbessern. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Prüfung von Wertminderungen, die Berichterstattung über die Prüfungsergebnisse und die Zusammenarbeit zwischen Prüfern und Aufsichtsbehörden.
Konsultation 07/2019 - Stellungnahme IDW