Kreditrisiko
16.4.2019
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin übernimmt ab dem 01.01.2021 die Leitlinien der EBA zur PD- und LGD-Schätzung sowie zur Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen. Es wird jedoch von der Anwendung einiger Absätze der Leitlinien zur Ausfalldefinition gemäß Art. 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 abgesehen.

Original Artikel

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA ) hat die „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäßArt.178 der Verordnung (EU)Nr.575/2013“ (EBA/GL/2016/07) und die „Leitlinien für diePD-Schätzung, dieLGD-Schätzung und die Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen“ (EBA/GL/2017/16) herausgegeben. Zu den „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Art. 178 der Verordnung ( EU ) Nr. 575/2013“ (EBA/GL/2016/07) hat die BaFin der EBA mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, diesen Leitlinien mit Ausnahme der Absätze 25 und 26 nachzukommen. Die EBA hat diese Mitteilung veröffentlicht. Zu den „Leitlinien für die PD -Schätzung, die LGD -Schätzung und die Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen“ (EBA/GL/2017/16) hat die BaFin der EBA mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, diesen Leitlinien in vollem Umfang nachzukommen. Die EBA hat diese Mitteilung veröffentlicht. Mit diesem Rundschreiben teilt die BaFin ergänzend mit, dass sie die beiden Leitlinien – mit den genannten Ausnahmen bezüglich der „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Art. 178 der Verordnung ( EU ) Nr. 575/2013“ (EBA/GL/2016/07) – zum 01.01.2021 in ihre Verwaltungspraxis übernimmt.

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