Konsultation 09/2018 – Überarbeitung von Teilen des Emittentenleitfadens
27.6.2018
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin überarbeitet den Emittentenleitfaden aufgrund neuer europäischer Regelungen und praktischer Erfahrungen. Der Leitfaden wird modulweise erstellt und steht nur elektronisch zur Verfügung. Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf können bis zum 31.07.2018 eingereicht werden.

Original Artikel

Sehr geehrte Damen und Herren, der derzeit gültige Emittentenleitfaden wird umfassend überarbeitet und aktualisiert. Anlass der Überarbeitung sind unter anderem die Änderungen, die neue europäische Regelungen, wie etwa die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie oder die Marktmissbrauchsverordnung, mit sich gebracht haben. Außerdem werden weitere Beispiele aus der praktischen Arbeit aufgenommen und Erläuterungen – auch vor dem Hintergrund zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung – präzisiert. Anders als bisher wird der Emittentenleitfaden nicht mehr als Gesamtdokument erstellt, sondern modulweise gefasst. Die einzelnen Module werden jeweils nach Fertigstellung konsultiert. Der Emittentenleitfaden wird ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung stehen. In einem ersten Schritt wurden die Themenkomplexe Überwachung von Unternehmensabschlüssen und Veröffentlichung von Finanzberichten überarbeitet (bisherige Kapitel X bis XIV) und aufgrund erfolgter Gesetzesänderungen, zusätzlicher Erfahrungen mit den entsprechenden Verwaltungsverfahren und ergangener Rechtsprechung aktualisiert. Sie haben die Möglichkeit, Stellungnahmen zu diesem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 09/2018; WA 11- Wp 2000-2017/0009) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 09/2018) bis zum 31.07.2018 schriftlich abzugeben. Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesanstalt zu veröffentlichen. Bitte teilen Sie mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

Schnellzugriff