Die BaFin hat eine aktualisierte Liste der Aufsichtsbehörden in Drittstaaten veröffentlicht, mit denen sie eine Kooperationsvereinbarung gemäß Art. 32 Abs. 1b) DV unterhält. Diese Änderung zeigt die Bemühungen der BaFin, die Zusammenarbeit mit internationalen Aufsichtsbehörden zu stärken und die grenzüberschreitende Regulierung zu verbessern.
Anlage AT 9 - Liste der Aufsichtsbehörden mit Sitz in einem Drittstaat, mit denen die Bundesanstalt eine Kooperationsvereinbarung gemäß Art. 32 Abs. 1b) DV unterhält