Die BaFin übernimmt die Leitlinien der EBA zu den STS-Kriterien für Bilanzverbriefungen und ändert die Leitlinien zu ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen. Diese Änderungen treten am 15.01.2025 in Kraft.
Die BaFin übernimmt zum 15.01.2025 die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA ) in ihre Verwaltungspraxis. Mit diesem Rundschreiben entspricht die BaFin ihrer Erklärung gegenüber der EBA , dass sie beabsichtigt, den vorgenannten Leitlinien zum 15.01.2025 nachzukommen.