Anlage BT 12.2 - Beschwerdebericht nach Art. 26 Abs. 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565
18.4.2018
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin hat eine Änderung der Anlage BT 12.2 veröffentlicht, die die Anforderungen an Beschwerdeberichte gemäß Art. 26 Abs. 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 konkretisiert. Finanzdienstleister müssen nun detaillierte Informationen über Beschwerden von Verbrauchern sammeln, analysieren und dokumentieren, um die Transparenz und Qualität der Beschwerdebehandlung zu verbessern.

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Anlage BT 12.2 - Beschwerdebericht nach Art. 26 Abs. 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565

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