Die BaFin hat eine Änderung der Anlage BT 12.2 veröffentlicht, die die Anforderungen an Beschwerdeberichte gemäß Art. 26 Abs. 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 konkretisiert. Finanzdienstleister müssen nun detaillierte Informationen über Beschwerden von Verbrauchern sammeln, analysieren und dokumentieren, um die Transparenz und Qualität der Beschwerdebehandlung zu verbessern.
Anlage BT 12.2 - Beschwerdebericht nach Art. 26 Abs. 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565