Das Rundschreiben der BaFin bietet einen flexiblen Rahmen für die technisch-organisatorische Ausstattung von Instituten, insbesondere im Bereich des IT-Risikomanagements. Es präzisiert zudem die Anforderungen an die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen gemäß § 25b KWG.
Dieses Rundschreiben gibt auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes ( KWG ) einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die technisch-organisatorische Ausstattung der Institute - insbesondere für das Management der IT -Ressourcen und für das IT -Risikomanagement - vor. Es präzisiert ferner die Anforderungen des § 25b KWG (Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen).