Konsultation 15/2017 ( WA ) - MaComp
2.11.2017
Bafin
relevant

Zusammenfassung

Die BaFin plant, das Rundschreiben 4/2010 MaComp im Hinblick auf die Änderungen durch MiFID II zu überarbeiten. Neue Module wie AT3.1, BT 2, 6, 9, 10 und 12.2 werden eingeführt, um neue inhaltliche Anforderungen zu erfüllen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Stellungnahmen zu den Änderungen können bis zum 30.11.2017 eingereicht werden.

Original Artikel

Sehr geehrte Damen und Herren, die BaFin beabsichtigt, das Rundschreiben 4/2010 MaComp im Hinblick auf die am 03.01.2018 in Kraft tretenden Änderungen durch MiFID II zu überarbeiten. Anliegend übersende ich Ihnen den Wortlaut der beabsichtigten Änderungen des AT 3.1, BT 2, 6, 9, 10 und 12.2 und gebe Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Überarbeitung umfasst neben der Anpassung der bestehenden Module die Aufnahme mehrerer zusätzlicher neuer Module. Die neuen Module AT 3.1, BT 2, 6, 9. 10 und 12.2 sollen konsultiert werden, da sie neue inhaltliche Anforderungen enthalten, die über reine Anpassungen an die neue Gesetzeslage hinausgehen. Eine förmliche Konsultation der weiteren neuen bzw. überarbeiteten Module soll nicht stattfinden, da diese, soweit die Änderungen mehr als reine Anpassungen an die neue Gesetzeslage beinhalten, auf ESMA -Leitlinien beruhen, die bereits von ESMA förmlich konsultiert wurden und bereits die Gelegenheit bestand, Stellung zu nehmen. Die neuen Module legen im Wesentlichen folgendes fest: Stellungnahmen zu den beabsichtigten Änderungen können Sie unter Angabe des Geschäftszeichens WA 31-Wp 2002-2017/0011 und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 15-2017) bis zum 30.11.2017 auf folgenden Wegen abgeben: Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Birnbaum

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