Die BaFin plant eine Neufassung des Rundschreibens 11/2011 (BA) für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch aufgrund internationaler Regeländerungen. Wesentliche Änderungen beinhalten die Berücksichtigung von Cashflows ohne Margen, die Streichung des Ausweichverfahrens und die Anpassung der alternativen Schockhöhe. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 17.11.2017 erwünscht.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich lege Ihnen hiermit den angekündigten Entwurf der Neufassung des Rundschreibens 11/2011 ( BA ) für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (im folgenden ZÄR im AB ) zur Konsultation vor. Die Überarbeitung ist aufgrund der Entwicklungen im Bereich der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch seit in Kraft treten des Rundschreibens 11/2011 ( BA ) notwendig geworden. Zuvorderst ist hierbei auf die Änderungen in der internationalen Regelsetzung zu verweisen. Die EBA hat 2015 neue „Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs“ veröffentlicht, die von der deutschen Aufsicht zu implementieren sind. Darüber hinaus hat das BCBS im Juni 2016 neue Regeln zum ZÄR im AB veröffentlicht, die ab dem 01.01.2018 gelten. Dies wiederum hat eine weitere Überarbeitung der EBA -GLs von 2015 zur Folge. Darüber hinaus werden derzeit die Inhalte der neuen CRD V und der CRR II auf europäischer Ebene verhandelt. Die deutsche Aufsicht strebt mit dem Entwurf des neuen Rundschreibens an, die EBA -GLs (2015) in einer Weise zu implementieren, die den organisatorischen und finanziellen Aufwand der Kreditwirtschaft in einem angemessenen Rahmen hält. Daher soll verhindert werden, dass neue Vorgaben nach Umsetzung der neuen Baseler Regeln, der derzeitigen Überarbeitung der EBA -GLs und den zu erwartenden Neuerungen in der CRD V bzw. CRR II wieder zurückgenommen werden müssten. Das neue Rundschreiben stellt allerdings auch keinen Vorgriff auf zukünftige Regeln zur Messung und Steuerung von ZÄR im AB dar und beschränkt sich weiterhin auf die Berechnung des Standardschocks (±200 Basispunkte). Von den Neuerungen, die Sie dem Text des neuen Rundschreibens entnehmen können, möchte ich drei wesentliche Änderungen des neuen Rundschreibens gegenüber dem Rundschreiben 11/2011 ( BA ) erläutern: Ich bitte Sie hiermit, der BaFin und der Deutschen Bundesbank schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf postalisch oder per E -Mail (Konsultation-13-17@bafin.de; B30_MaRisk@bundesbank.de) bis zum 17.11.2017 zukommen zu lassen. Es ist weiterhin vorgesehen, Stellungnahmen zum Entwurf auf den Internetseiten von BaFin und Bundesbank zu veröffentlichen, soweit die Verfasser der Stellungnahmen dagegen keine Einwände erheben. Ich freue mich auf Ihre fachliche Unterstützung und bin zuversichtlich, dass für kritische Punkte Lösungen gefunden werden können. Mit freundlichen Grüßen Raimund Röseler